Vertragsbedingungen der Firma Wieselexpress und Wieselexpress UG
§ 1 Zustande kommen des Vertrages
Durch ordnungsgemäße Buchung und der daraus folgenden Bestätigung der Fa. Wieselexpress UGmbH kommt der Beförderungsvertrag zustande. Ein Beförderungsvertrag kommt insbesondere dann nicht zustande, wenn vom Kunden lückenhafte oder fehlerhafte Angaben zum Vertragszweck gemacht wurden. Wieselexpress ist berechtigt, Fahrten von Leistungsträgern und Partnern durchführen zu lassen.
§ 2 Inhalt des Vertrages
Die Dienstleistung ergibt sich aus der Beschreibung der Buchung. Wieselexpress muss sich jedoch Leistungsänderungen, soweit sie nicht den Kern der Leistung berühren, vorbehalten. Nachträgliche Änderungen des Leistungspreises sind jedoch ausgeschlossen es sei denn es treten Änderungen des gebuchten Transfers direkt vor oder während der Fahrt auf. Der Inhalt der Leistungen ist in den jeweils aktuellen Ausführungsrichtlinien beschrieben. Die Preise gelten für eine Abholadresse und eine einfachen Strecke. Der Preis schließt einen Koffer und ein Stück Handgepäck pro Person ein.
2.1. Bedingt durch den Sammelverkehr können bei der Abholung am Flughafen Wartezeiten in einem zumutbaren Rahmen (bis zu 15 Minuten) nicht ausgeschlossen werden. Erhebliche Verspätungen der ankommenden Flüge befreien Wieselexpress von der Pflicht zur vereinbarten Abholung oder werden durch einen Kostenausgleich geregelt. Die in der Buchungsunterlagen angegebenen Ankunftszeiten sind für beide Parteien verbindlich. Die Fahrgäste sind dazu verpflichtet, uns Umbuchungen, die nach Auftragserteilung stattfinden, schriftlich anzuzeigen oder telefonisch mitzuteilen. Bei Nichtanzeigen erlischt unsere Pflicht zur Beförderung.
2.2. Ausnahmesituationen wie Streiks, Krieg, innere Unruhen, Natur- und sonstige Katastrophen, Verfügungen der Behörden oder extrem schlechte Witterungsverhältnisse sind auch von Wieselexpress gar nicht, oder nur in begrenztem Maße aufzufangen, so dass auch längere Wartezeiten vom Kunden zu akzeptieren sind.
2.3. Die Festlegung der Abholzeiten für die Fahrgäste geschieht im gegenseitigen Einvernehmen. Sie ergeben sich aus der Fahrzeit sowie den Bestimmungen und Terminpläne der Charter- und Linienfluggesellschaften.
2.Das Gepäck der Fahrgäste wird im Rahmen der Bedingungen der Charter- und Linienfluggesellschaften kostenlos befördert. Bei Übergepäck und Sperrgepäck werden Zuschläge erhoben. Nicht angemeldetes Übergepäck kann nur in Ausnahmefällen und gegen Entrichtung einer zusätzlichen Gebühr befördert werden. Für die Richtigkeit der Abholdaten vom Flughafen ist einzig der Kunde verantwortlich. Für eventuelle Mehrkosten haftet der Fahrgast.
§ 3 Preis
Der in der jeweils zuletzt veröffentlichten Preisliste angegebene Preis, ist bei Beendigung der gebuchten Fahrt in Bar zu entrichten. Für eventuelle Wartezeiten die durch das Verhalten des Kunden entstehen stellen wir eine Gebühr in Höhe von 5 € pro angefangene viertel Stunde.
§ 4 Rücktritt und Treffpunkte am Flughafen
Beiden Vertragsparteien steht ein Rücktrittsrecht gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu. Liegt die Rücktrittserklärung des Kunden bei Wieselexpress spätestens 24 Std. vor Antritt der Fahrt vor, werden Stornierungsgebühren nicht erhoben. Rücktrittserklärungen, die später bei Wieselexpress eingehen, lösen eine Stornierungsgebühr in Höhe des gültigen Fahrpreises aus. Bei Nichterscheinen des Kunden wird der Gesamtfahrpreis als Entschädigung geschuldet. Dem Reisenden obliegt es, den Zugang der Rücktrittserklärungen zu bewirken und einen Nachweis darüber zu erbringen. Der jeweils vereinbarte Treffpunkt am Flughafen ist verbindlich.
§ 5 Gewährleistung
Wieselexpress haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Vorbereitung und ordnungsgemäße Erbringung der Beförderungsleistung. Wieselexpress haftet dem Kunden im Schadensfall, bei Gepäckschäden bis maximal 350,- € ,wenn Seitens Wieselexpress eine grob fahrlässige Handlung vorliegt.
3.Der Kunde verpflichtet sich, bei auftretenden Leistungsstörungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, etwaige Beanstandungen der Leistung unverzüglich schriftlich zur Kenntnis der Firma Wieselexpress zu bringen, spätestens 7 Tage nach Beendigung der in Verbindung mit der Leistung getätigten Reise. Inhalte in den Koffern die vom normal üblichen abweichen,sind N I C H T mit versichert.
§ 6 Haftungen des Fahrgastes,sollten aus dem Verhalten des Fahrgastes Beeinträchtigungen, Behinderungen oder Verunreinigungen (die über das normale Maß hinausgehen) an den Fahrzeuge entstehen so ist der Kunde dafür Schadensersatzpflichtig. Sollte es des weiteren notwendig sein eine Spezialreinigung vornehmen zu müssen so sind die Kosten für die Reinigung und den Fahrzeugausfall in Höhe von 350,- € zzgl. MwSt. vom Verursacher zu tragen
§ 7 Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein, so ändert dies nicht an der Wirksamkeit des Vertrages. An die Stelle unwirksamer Klauseln treten die gesetzlichen Vorschriften.